Ein Gesellschaftsvertrag muss die Regelungen zur Führung und Organisation der Gesellschaft, Rechte und Pflichten der Gesellschafter, Bestimmungen zu Gewinnverteilung und Verlustausgleich, sowie Regelungen für den Ein- und Austritt von Gesellschaftern und zur Auflösung der Gesellschaft enthalten. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass der Vertrag sowohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht als auch die individuellen Bedürfnisse der Gesellschafter berücksichtigt.